Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Ausbildungsunterhalt

    Bachelor- und Masterstudiengang bilden eine Einheit

    | Der Ausbildungsgang Abitur, Lehre zur Kauffrau für Marketingkommunikation, BWL-Studium mit Schwerpunkt Marketingkommunikation stellt eine einheitliche, mehrstufige Ausbildung dar. Semesterbeiträge sind nicht im Bedarfssatz von 670 EUR enthalten, sondern erhöhen ihn. BAföG-Leistungen sind nach dem In-Prinzip zu verrechnen. |

     

    Die Antragstellerin S begehrt Ausbildungsunterhalt für einen unmittelbar im Anschluss an den Bachelor begonnenen Masterstudiengang. Sie lebt mit ihrem Lebensgefährten L zusammen, der Einkünfte aus Vollzeittätigkeit erzielt. Der Semesterbeitrag beträgt 290 EUR/Semester. Es wird kein Kindergeld, aber BAföG gezahlt. Aufgrund Überzahlung erfolgte eine Verrechnung mit den bewilligten Leistungen. Das AG Hamburg-Harburg (2.4.13, 630 F 42/13, n.v., Abruf-Nr. 132914) hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass der Antragsgegner Unterhalt schuldet. Das Hauptsacheverfahren läuft noch (ebenfalls vor dem AG Hamburg-Harburg). Der Bachelor- und der anschließende Masterstudiengang bilden eine einheitliche mehrstufige Ausbildung. Die BAföG-Leistungen werden nur in gezahlter Höhe bedarfsdeckend angerechnet. Das Zusammenleben von F und L ist unterhaltsrechtlich irrelevant.

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 163 | ID 42291247