09.12.2019 · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Trennungsunterhalt: Überstundenvergütung als Einkommen
| Häufig behauptet der Unterhaltspflichtige, seine geleisteten Überstunden seien überobligatorisch und von daher bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. Aber ist diese Aussage zutreffend? Kann er die Überstunden „abbauen“, um weniger Unterhalt zu zahlen, wenn er in den letzten Jahren regelmäßig Überstunden geleistet hat? |
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