18.12.2019 · Fachbeitrag · Düsseldorfer Tabelle
Anhebung der Bedarfssätze und des Selbstbehalts zum 1.1.2020
| Zum 1.1.2020 steigen die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle. Zudem erhöht sich erstmals seit 2015 der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen wieder. Neu ist, dass beim Ehegattenunterhalt bezüglich des Selbstbehalts zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen differenziert wird. |
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