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  • · Nachricht · Düsseldorfer Tabelle

    Düsseldorfer Tabelle bleibt zunächst unverändert

    | Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG muss nach dem 9. Existenzminimumbericht zumindest leicht angehoben werden. Es ist aber noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang da Gesetz geändert werden wird. Folge: Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle bleiben zunächst unverändert. |

     

    Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags weist auf Folgendes hin: Zum 1.1.14 werden die sozialrechtlichen Regelsätze auf monatlich 391 EUR angepasst. Empfohlen wird, besonders auf die Angemessenheit der in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Beträge zu achten. Die Unterhaltskommission verweist auf die Vorstandsempfehlungen des 20. Deutschen Familiengerichtstags (A I 4b - FamRZ 13, 1948), um angemessene Wohnkosten zu berücksichtigen.

     

    (Quelle: newsletter@familienanwaelte-dav.de, AG Familienrecht, Newsletter 1/2014)

    Quelle: ID 42488627