· Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Ehevertrag: Störung der Geschäftsgrundlage wegen der Möglichkeit der Befristung
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
(BGH 25.1.12, XII ZR 139/09, FamRZ 12, 525, Abruf-Nr. 120710) |
Sachverhalt
Der 1949 geborene Kläger begehrt mit seiner Klage Abänderung eines zugunsten seiner 1956 geborenen geschiedenen Ehefrau (Beklagte) mit Urteil aus dem Jahr 05 titulierten Unterhaltsanspruchs. Er ist Zahnarzt. Aus der 1977 geschlossenen Ehe sind zwei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen. Die Ehe wurde im Jahr 99 geschieden. Im September 96 schlossen die Eheleute einen notariellen Ehevertrag, in dem sie den Unterhalt der Beklagten regelten. Danach sollte der Kläger einen bestimmten prozentualen Anteil seiner Einnahmen aus der Zahnarztpraxis als Unterhalt abführen.
Im März 05 verurteilte das OLG den Kläger auf der Grundlage des vorgenannten Vertrags zur Zahlung des darin vereinbarten Unterhalts.
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