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  • · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Herabsetzung des Unterhalts im Rentenalter

    von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf

    Sachverhalt

    Die Parteien streiten um die Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt. Der 1942 geborene Kläger und die 1941 geborene Beklagte schlossen 1968 die Ehe, die kinderlos blieb. Der Ehemann war Arzt, später als Chefarzt und Medizinaldirektor tätig. Seit 2004 befand er sich im Vorruhestand und ist seit September 07 in Pension. Die Ehefrau hatte vor der Ehe eine Ausbildung zur milchwirtschaftlich-technischen Assistentin absolviert und war bis zum Anfang der Ehe berufstätig. In der Folgezeit führte sie den Haushalt bis zur Trennung im Jahr 1980. Von Januar 81 bis Dezember 83 war sie halbtags tätig. Im Oktober 83 gebar sie eine Tochter, deren Ehelichkeit der Ehemann erfolgreich anfocht. Nach der Geburt war sie nicht mehr berufstätig.

     

    Das AG hat die Ehe 1985 rechtskräftig geschieden. Der Kläger verpflichtete sich im Vergleich, an die Beklagte monatlichen nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Die Ehefrau wohnt miet- und schuldendienstfrei in einer Eigentumswohnung, die sie im Wesentlichen aus Zugewinnausgleichsmitteln erwarb.

     

    Eine vom Ehemann erhobene Abänderungsklage und die von der Ehefrau erhobene Abänderungswiderklage blieben erfolglos.