· Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Kapitalerträge aus geerbtem Vermögen können die Unterhaltsbemessung beeinflussen
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
(BGH 11.7.12, XII ZR 72/10, FamRZ 12, 1483, Abruf-Nr. 122552) |
Sachverhalt
Der Kläger K und die Beklagte B sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um die Abänderung eines nachehelichen Unterhaltstitels. Der 1949 geborene K und die 1950 geborene B heirateten 1975. Der 1978 geborene gemeinsame Sohn S blieb nach der Trennung 1995 bei K. 1996 wurden K und B geschieden.
Der wieder verheiratete K absolvierte eine kaufmännische Ausbildung und arbeitete seit 1972 als Außendienstmitarbeiter einer Bank. 1998 erbte er mindestens 72.000 DM. B erwarb einen Berufsschulabschluss (Versicherungskauffrau). Zwischen 1970 und 1978 arbeitete sie bei wechselnden Arbeitgebern, zuletzt bei einem Autohaus und bei einem Werbeartikelhersteller, als kaufmännische Angestellte vollschichtig. Nach der Geburt des S und einer rund vierjährigen Berufspause war sie zwei Jahre im kaufmännischen Bereich tätig und nahm 1985 eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung als Hauspflegerin auf. Seit 1989 arbeitet sie als Pflegerin einer Diakonie teilzeit und wird seit 2003 im Verwaltungsinnendienst eingesetzt.
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