· Fachbeitrag · Einkommensermittlung
Selbstständige versus Corona
von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Konstanz
| Die Einkommensermittlung bei Selbstständigen bereitet oft besondere Probleme, da es hier immer wieder Schwankungen geben kann. Die Einkünfte können u. U. sogar komplett entfallen, wie in Zeiten von Corona. Fraglich ist daher, wie sich das unterhaltsrelevante Einkommen in solchen Fällen ermitteln lässt, insbesondere wenn nicht absehbar ist, wie lange der coronabedingte Einkommensrückgang vorliegen wird, sowie ob und ggf. wie Corona-Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen unterhaltsrechtlich zu behandeln sind. Dazu im Einzelnen: |
1. Coronabedingter Rückgang der Einkünfte
Bei der Einkommensermittlung ist wie folgt zu unterscheiden:
- Unterhalt für die Vergangenheit bemisst sich nach dem tatsächlichen Einkommen des Selbstständigen im konkreten Jahr (BGH FamRZ 07, 1532). Dies gilt auch, wenn der Unterhalt rückwirkend für 2020 berechnet wird, da der Unterhaltsschuldner nicht rückwirkend Rücklagen bilden konnte.
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