25.07.2016 · Fachbeitrag · Familienunterhalt
Anspruch trotz Unterbringung eines Ehegatten im Pflegeheim
| Wird ein pflegebedürftiger Ehegatte dauerhaft im Pflegeheim untergebracht, schuldet der andere Familienunterhalt, § 1360 BGB. Allein, dass sie dauerhaft getrennt leben, führt nicht zu einer Trennung im Rechtssinn. Gem. § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die räumliche Trennung – Umzug in ein Pflegeheim – dokumentiert den Trennungswillen nicht (BGH 27.4.16, XII ZB 485/14, Abruf-Nr. 186320 ). |
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