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Umgang als Elternrecht versus Umgangsbeschränkungen
| Trennen sich die Eltern oder wird das Kind fremduntergebracht, können Umgänge den Abbruch fami-liärer Beziehungen und Bindungen des Kindes verhindern. Das Elternrecht auf Umgang (Art 6 Abs. 2 S. 1 GG) unterliegt unter Umständen jedoch Einschränkungen, wenn Kindeswohlgefährdungen zu besorgen sind. Das IWW Institut bietet zu diesem Thema am 10.5.22 eine digitale Fortbildung an. |
Melden Sie sich jetzt zum IWW-Webinar Familienrecht am 10.5.22 an (https://www.iww.de/webinar/familienrecht). Folgende Topthemen erwarten Sie:
- begleiteter Umgang
- Umgangspflegschaft
- Übertragung / Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts
- Umgangsausschluss
Quelle: ID 48156107