13.01.2025 · Nachricht · Gesetzesänderungen
Kindergeld und Steuerrecht sind zum 1.1.25 angepasst worden
| Zum 1.1.25 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten: Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 EUR sowie Steuererleichterungen (kalte Progression, Kinderfreibetrag) beschlossen (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG vom 23.12.24, BGBl I, Nr. 449). |
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