· Fachbeitrag · Streit-Bar
Das Für und Wider des Quotenunterhalts
von RAin Dr. Judith Krämer, FAin Familienrecht, FAin Erbrecht, LL. M. (Münster), Schneider Stein & Partner, Hamburg, und RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Neumann & Neumann, Konstanz
| Wie schön, wenn man nach der Arbeit gemütlich an einer Bar einmal abseits des Arbeitsalltags ganz ungezwungen über das Thema Quotenunterhalt diskutieren kann. Rechtsfortbildung nach Feierabend. Oder: Alles ist streitbar, so auch der Quotenunterhalt: |
»Rechtsanwältin Neumann: Liebe Frau Dr. Krämer, Sie erwähnten bei unserem letzten Gespräch, wie wichtig es sei, auch einmal zu „streiten“, damit sich auch die Rechtsprechung weiterentwickeln kann (FK 22, 123, 124). Dabei bezogen Sie sich auf die richtungsändernde BGH-Rechtsprechung zum Quotenunterhalt (BGH 25.9.19, XII ZB 25/19 = FK 20, 22 ff). Wie stehen Sie zu dieser Entscheidung?
»Rechtsanwältin Dr. Krämer: Ich finde die Entscheidung wichtig und im Ergebnis auch richtig. Sie stellt klare und nachvollziehbare Kriterien auf und vereinfacht es, Ehegattenunterhaltsansprüche durchzusetzen ‒ gerade auch dann, wenn der oder die Berechtigte von der Trennung überrascht wurde.
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