Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Unterhalt

    Semesterbeiträge stellen keinen Mehrbedarf dar

    | So hat es das OLG Düsseldorf am 30.5.12 beschlossen: Semesterbeiträge sind von Studiengebühren zu unterscheiden. Sie bestehen im Wesentlichen aus Sozialbeiträgen und Kosten für das Semesterticket und sollen den Studierenden die Studiensituation erleichtern. Daher zählen sie zum laufenden Lebensunterhalt und stellen keinen Mehrbedarf dar. |

    So hatte es aber noch das OLG Koblenz am 23.12.08 gesehen. Das OLG Düsseldorf zog einen Vergleich zum BAföG-Recht: Auch hier müsse der BAföG-Empfänger die Semesterbeiträge aus den BAföG-Leistungen bestreiten. Es bestehe aber kein Anlass, Unterhaltsberechtigte gegenüber BAföG-Empfängern besser zu stellen. Den Beschluss lesen sie unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/II_3_UF_97_12_Beschluss_20120530.html.

    Quelle: ID 35143610