05.11.2018 · Fachbeitrag · Abänderungsverfahren
Abänderung nach Tod eines Ehegatten
| Ist der insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte nach Durchführung des VA verstorben, erhält der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der Ehezeit erworbenes Anrecht in einem Abänderungsverfahren mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ungeteilt zurück (BGH 16.5.18, XII ZB 466/16, Abruf-Nr. 202153 und 20.6.18, XII ZB 624/15, Abruf-Nr. 202719 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig