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  • · Fachbeitrag · Arbeitshilfe

    Anwaltliches Hinweisschreiben zum Versorgungsausgleich

    von RA Dr. Doris Kloster-Harz, FA Familienrecht, München

    Seit dem 1.9.09 ist das Gesetz über die Reform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit mehr Spielraum für die beteiligten Ehegatten, die Familiengerichte und die Versorgungsträger geschaffen (§ 6 VersAusglG.). Für den Anwalt ergeben sich dadurch aber auch neue Risiken und Haftungsgefahren, die wie folgt minimiert werden können.

     

    Anwalt sollte Spezialisten hinzuziehen

    Bei der Überprüfung der Auskünfte der Versorgungsträger über die zu teilenden Rentenanwartschaften ist es häufig ratsam für den Anwalt und Mandanten, einen Spezialisten hinzuzuziehen, um die Angaben zu überprüfen und eventuell ein gutes Vereinbarungsergebnis zu erzielen.

     

    Der Scheidungsanwalt sollte vorab das Familiengericht ersuchen, die Berechnungen über die beabsichtigte Entscheidung des Gerichts zum Versorgungsausgleich (VA) vor dem Scheidungstermin schriftlich bekannt zu geben und nicht erst in der mündlichen Verhandlung.