05.07.2021 · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Anpassung des VA nach Tod des Ausgleichsberechtigten
| Ein bei der Scheidung erfolgter VA wirkt sich aufseiten der Ehegatten mit Beginn der jeweiligen Rentenzahlung in einem Zuschlag oder Abschlag aus. Ist der Ausgleichsberechtigte verstorben, ist für den Ausgleichspflichtigen fraglich, ob er die Kürzung seiner Rente weiter hinnehmen muss, obwohl der Berechtigte von dem Rentenzuschlag nichts mehr hat. |
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