· Fachbeitrag · Externe Teilung
Verzinsung des Ausgleichswerts bei externer Teilung eines Anrechts
von VRiOLG Hartmut Wick, Celle
(BGH 6.2.13, XII ZB 204/11, FamRZ 13, 773, Abruf-Nr.131037) |
Sachverhalt
Ehemann (M) hat in der Ehezeit (5/99 bis 12/08) u.a. ein betriebliches Versorgungsanrecht aus einer Direktzusage erworben. Das AG hatte den Versorgungsausgleich (VA) aus dem Verbund abgetrennt und ausgesetzt. Nach Inkrafttreten des neuen Rechts wurde das Verfahren wieder aufgenommen und das betriebliche Anrecht intern geteilt. Dagegen wandten sich sowohl die Ehefrau (F), die eine höhere Bewertung des betrieblichen Anrechts erstrebte, als auch der Versorgungsträger, der darauf hinwies, für eine externe Teilung votiert zu haben. Auf die Beschwerden der F und des Versorgungsträgers hat das OLG im Wege interner Teilung ein höher bewertetes Anrecht auf F übertragen. Später hat es den Beschluss dahin „berichtigt“, dass das Anrecht des M extern geteilt und für die F auf deren Versicherungskonto eine gesetzliche Rentenanwartschaft begründet wird. Mit seiner Rechtsbeschwerde begehrt der Versorgungsträger erfolgreich die Wiederherstellung der Entscheidung des AG mit der Maßgabe, dass die externe Teilung durchgeführt wird.
Entscheidungsgründe
Die Entscheidung des OLG ist zu beanstanden.
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