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  • 31.10.2022 · Nachricht · Hinterbliebenenversorgung

    Ausschluss der Hinterbliebenenversorgung bei kurzer Ehe

    | Eine Mindestehedauer von zwölf Monaten als Voraussetzung für eine Witwen-/Witwerrente einer betrieblichen Altersversorgung hält der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB) stand, wenn der Hinterbliebene die Möglichkeit hat, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Arbeitnehmer aufgrund eines erst nach der Eheschließung erlittenen Unfalls oder einer erst später eingetretenen Krankheit gestorben ist (BAG 2.12.21, 3 AZR 254/21, Abruf-Nr.  227402 ). |