· Fachbeitrag · Rentnerscheidung
So kompensieren Sie den Wegfall des „Rentnerprivilegs“
von VRiOLG a.D. Hartmut Wick, Celle
| Das BVerfG hält den Wegfall des „Rentnerprivilegs“ für verfassungsgemäß (BVerfG FamRZ 15, 389). Der Beitrag erläutert, wie Sie es verhindern können, dass die Versorgung Ihres Mandanten bereits gekürzt wird, wenn die Gerichtsentscheidung wirksam wird. |
1. Die Kernaussage des BVerfG
Das Prinzip, dass der Versorgungsausgleich (VA) sofort und endgültig vollzogen wird, verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG. Zwar war dieses Prinzip nach früherem Recht aufgrund des sog. Rentner- bzw. Pensionistenprivilegs teilweise durchbrochen.
Dies war aber verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Teilung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen bezweckt, dem Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges Anrecht zu verschaffen. Diesem Zweck dient, dass der VA sofort vollzogen wird. Bezieht der Ausgleichspflichtige früher eine Versorgung als der Ausgleichsberechtigte, wird die Rente des Verpflichteten zwar aufgrund des VA gekürzt, bevor der Berechtigte Leistungen aus dem übertragenen Anrecht bezieht, sodass sich die Kürzung beim Verpflichteten vorübergehend noch nicht darin niederschlägt, dass Rentenleistungen an den Ausgleichsberechtigten ausgezahlt werden. Dies beruht darauf, dass die Versorgungsanrechte verselbstständigt sind. Sie folgen aufgrund der ausgleichsbedingten Teilung jeweils eigenständigen, voneinander unabhängigen Versicherungsverläufen.
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