· Nachricht · Rentnerscheidung
Wegfall des „Rentnerprivilegs“ verfassungsgemäß
| Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Versorgungsbezüge eines ausgleichspflichtigen Beamten oder Soldaten nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich sofort gekürzt werden, auch wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Versorgungsleistung bezieht. Diese Wirkung des Versorgungsausgleichs beruht auf der Verselbständigung der Versorgungsanrechte, die infolge der ausgleichsbedingten Teilung jeweils eigenständigen, voneinander unabhängigen Versicherungsverläufen folgen (BVerfG 11.12.2014, 1 BvR 1485/12, FamRZ 15, 387). |
Mehr dazu demnächst in FK.
Quelle: ID 43296330