18.02.2016 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich
LSG NRW: Mütterrente ist verfassungsgemäß
| Das LSG NRW hat aktuell das Gesetz zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (vom 23.6.14, BGBl. I S. 787) bestätigt: Es ist verfassungsgemäß, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder zu beschränken, die vor dem 1.1.92 geboren worden sind (LSG NRW 15.12.15, L 21 R 374/14, Abruf-Nr. 146291 ). |
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