11.09.2023 · Nachricht · Versorgungsausgleich
Maßgebliche Ehezeit bei Aussetzung des Scheidungsverfahrens
| Die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (VA) maßgebliche Ehezeit kann bei jahrelanger Aussetzung des Scheidungsverfahrens wegen Versöhnung der früheren Eheleute ausnahmsweise über den Zeitpunkt der Zustellung des ersten Scheidungsantrags hinaus bis zur Zustellung eines „erneuten Scheidungsantrags“ andauern (OLG Frankfurt 10.5.23, 4 UF 155/22, Abruf-Nr. 236953 ). |
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