28.08.2023 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich
Tod eines Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung
| Gem. § 1587 BGB findet zwischen geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten nach dem VersAusglG statt, auch wenn ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung stirbt. |
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