Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt.
Ob der finanziell überforderte Ehegatte eine bloße Mithaftung übernimmt oder ein eigenes Interesse an der Kreditaufnahme hat und darum als echter Darlehensnehmer anzusehen ist, beurteilt sich zwar ausschließlich ...
Der Liquidator einer GmbH kann sein Amt jederzeit, fristlos und ohne
Angabe von Gründen niederlegen, sofern im Gesellschaftsvertrag keine
anderweitigen Regeln enthalten sind. Eine Amtsniederlegung „zur Unzeit“ ...
Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falls ausgeschlossen ist.
Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die ...
Der BGH hat mit Urteil vom 26.9.12 (VIII ZR 279/11, Abruf-Nr. 123281 ) Wesentliches zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag ...
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Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.