12.07.2012 · Nachricht · Forderungsrecht
Sind bleibende Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Prozessbevollmächtigte einer Partei in Form gezahlter Umsatzsteuer wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht gegeben, dürfen dem Mandanten als Auftraggeber die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge nicht in Rechnung gestellt und können diese bei der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden (BGH 17.4.12, VI ZB 46/11, Abruf-Nr. 121630 ).
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06.07.2012 · Fachbeitrag ·
Reiserecht
Lässt sich ein Reisebüro im Rahmen seiner AGB das Recht einräumen, bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung des Reisepreises die Reise auf Kosten des Reisenden zu stornieren, benachteiligt diese Regelung den ...
06.07.2012 · Fachbeitrag ·
Informationsmanagement
Ein Kernelement der Forderungsbeitreibung ist es, mit dem Schuldner schriftlich, fernmündlich oder persönlich Kontakt aufzunehmen, um eine gütliche Einigung über den Ausgleich der Außenstände erreichen zu können.
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06.07.2012 · Fachbeitrag ·
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die dem Muster von Nr. 18 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel „Die Sparkasse ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Sparkasse in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen ...
Schwerpunkt
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06.07.2012 · Fachbeitrag ·
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift sind auch auf der Grundlage des neuen Zahlungsdiensterechts unwirksam (BGH 22.5.12,
XI ZR 209/11, ...
06.07.2012 · Fachbeitrag ·
Maklerrecht
Ein eindeutiges Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers kann auch darin liegen, dass er ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige mit dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent“ ...
06.07.2012 · Fachbeitrag ·
Insolvenzanfechtung
Die Rückgabe von Lastschriften sowie die Nichtausführung eines Dauerauftrags stellen für die auf die Geschäftsräume des Insolvenzschuldners anfallende Miete erhebliche Beweisanzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit dar, da sowohl die Nichtausführung eines Dauerauftrags als auch die Rückgabe einer Lastschrift deutlich machen, dass keine ausreichende Liquidität mehr vorhanden ist.