25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftsauskünfte
1. Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB. 2. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht. (BGH 22.2.11, VI ZR 120/10, Abruf-Nr. 111327 )
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Detektivkosten
Immer wieder kommt es vor, dass Tankstellenkunden den Kaufpreis für den getankten Kraftstoff nicht entrichten und die Tankstelle verlassen. Was nun? Darf der Tankstellenbetreiber einen Detektiv mit der Aufspürung des ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Beweisrecht
E ine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadenersatzprozess des Anlegers nicht ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Provisionsanspruch
Oft befinden sich Makler in einer komfortablen Lage. Einerseits tritt ein potenzieller Vermieter bzw. Verkäufer an sie heran, um seine Vermittlungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Nicht anders bedienen sich potenzielle Mieter oder Käufer der Dienste eines Immobilienmaklers. Dies kann zu der für Makler glücklichen Situation führen, dass ihnen auf der Angebotsseite Objekte zur Verfügung stehen, die sich mit der bei ihnen registrierten Nachfrage decken. Es stellt sich dann die Frage, ob sie berechtigt sind, ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
AGB
Zahlt der Kunde seine Telekommunikationsrechnung nicht, wird sein Anschluss in der Regel schnell gesperrt. Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsunternehmen. Auf Klage des ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Verbrauchsgüterkauf
Der VIII. Zivilsenat des BGH (13.7.10, VIII ZR 215/10, Abruf-Nr. 112713 ) hat im Anschluss an die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats zum Verbraucherdarlehensvertrag (9.12.08, XI ZR 513/07, Abruf-Nr. 090529 ) entschieden: Auch der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH nach § 344 Abs. 1 HGB gehört im Zweifel zum Betrieb des Handelsgewerbes der GmbH. Dies gelte auch, soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handele.