26.11.2019 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Fahrzeiten von Profi-Sportmannschaften, die zu Auswärtsterminen im Mannschaftsbus reisen, können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei (FG Düsseldorf 11.7.19, 14 K 1653/17 L; Rev. BFH VI R 28/19).
Schwerpunkt
Beitrag
19.11.2019 · Fachbeitrag ·
Fotovoltaikanlagen
Zunehmend werden sowohl neue als auch bestehende Fotovoltaikanlagen mit Batteriespeichern ausgerüstet, um selbst produzierte Energie noch besser nutzen zu können. Das liegt auch an der sinkenden Einspeisevergütung ...
19.11.2019 · Nachricht · Nachweis von Gesellschafterforderungen
Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.9.17 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben, können den Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche im Fall der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen (BFH 2.7.19, IX R 13/18). Bestreitet das Finanzamt (FA), dass eine in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesene Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter bestand, spricht die Feststellung des ...
> Nachricht lesen
19.11.2019 · Nachricht ·
Gesundheitsförderung
Aufwendungen für eine Bewegungstherapie, Gymnastik und ein Gerätetraining, die Krankheitskosten darstellen, können laut FG Münster nur dann als agB berücksichtigt werden, wenn deren Zwangsläufigkeit nachgewiesen ...
19.11.2019 · Nachricht ·
Erwerbsminderungsrente
Der ermäßigte Steuersatz findet auf eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume (VZ) bezieht, keine Anwendung, wenn die Nachzahlung im zweiten VZ erfolgt (FG Münster 19.9.19, 5 K 371/19 E).
12.11.2019 · Fachbeitrag ·
Die glaubensverschiedene Ehe
Bekanntlich gilt der Grundsatz: Die Zusammenveranlagung bei Ehepartnern ist im Vergleich zur Einzelveranlagung steuerlich besonders vorteilhaft, wenn die Einkommen der Ehepartner stark differieren. Jedoch kann der Vorteil des Splittingtarifs bei glaubensverschiedenen Ehen durch die Erhebung des besonderen Kirchgelds gemindert oder sogar überkompensiert werden. Der folgende Beitrag veranschaulicht, bei welchen Konstellationen eine Einzelveranlagung steuerlich günstiger sein kann.