Die tatsächliche Vermutung spricht zwar dafür, dass Leistungen ehrenamtlich tätiger Mitglieder und Förderer des Zuwendungsempfängers unentgeltlich und ohne Aufwendungsersatzanspruch erbracht werden. Wurde allerdings ein Anspruch auf Erstattung entstandener Aufwendungen eingeräumt und verzichtet der Steuerpflichtige anschließend auf diesen, kann er den entgangenen Ersatzanspruch als abgekürzte Geldspende als Sonderausgaben geltend machen. Welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind, verdeutlicht ein ...
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers neue Möglichkeiten zum Erhalt insolventer Unternehmen schaffen. Das Thema „Haftung des ...
Aus Leistungen, die ein Unternehmer für den „privaten Bedarf“ seines Personals bezieht, steht ihm nach der jüngsten BFH-Rechtsprechung kein Vorsteuerabzug mehr zu (BFH 22.12.11, V R 29/10, Abruf-Nr. 120778 ).
In Zeiten zunehmender Mobilitätsanforderungen an Arbeitnehmer steigt auch die Zahl der „Zweitwohnsitze am Beschäftigungsort“, die zum Werbungskostenabzug nach den Regelungen der doppelten Haushaltsführung berechtigen. Ein Streitpunkt ist dabei oft, wie der Begriff „Wohnen am
Beschäftigungsort“ auszulegen ist. Hierzu hat das FG Düsseldorf kürzlich eine außergewöhnlich steuerzahlerfreundliche Entscheidung getroffen
(FG Düsseldorf 13.10.11, 11 K 4448/10, Rev. BFH: VI R 59/11, Abruf-Nr. 113903 ).
Sofern in anderen Mitgliedstaaten die Umsätze von Ärzten aus chirurgisch-plastischen Operationen stets steuerfrei sind, kommt zwar ein Verstoß gegen den gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht.
Der Bundesfinanzhof hat jüngst über die steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen entschieden, die Fußball-Nationalspieler über den DFB beziehen. Einkünfte eines Nationalspielers aus der zentralen Vermarktung der ...
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Der BFH hat jüngst seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden (BFH 15.3.12, III R 58/08).