Der BFH (30.10.23, X B 35/23) hat entschieden, dass das FG nicht verpflichtet ist, Behördenakten, die ihm nur in Papierform vorliegen, zwecks Akteneinsicht nach § 78 FGO in eine Daten-CD zu überführen, selbst wenn das FG am ersetzenden Scannen nach § 52b Abs. 6 S. 1 FGO teilnimmt.
Der Steuerberater ist verpflichtet, nach Beendigung des Auftrags dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben (§§ 667, 675 BGB).
In Strafverfahren können prinzipiell nur Rechtsanwälte oder juristische Hochschullehrer mit der Befähigung zum Richteramt als Verteidiger tätig werden (§ 138 Abs. 1 StPO). Für Steuerstrafverfahren gilt eine ...
Die Überprüfung einer ordnungsgemäßen elektronischen Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift an den BFH erfordert unter anderem die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht gemäß § 52a Abs. 5 S. 2 FGO erteilt wurde. Unterlässt der Absender diese Überprüfung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BFH 13.12.23, VII B 188/22).
Der Steuerberater kann sich nicht darauf berufen, dass es ihm (absolut) unmöglich gewesen wäre, das beSt zu nutzen. So hätte er – was offensichtlich unterblieben ist – sich um Teilnahme am „fast ...
Gegen Unternehmen, bei denen die gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.22 am 31.12.23 endet, wird vor dem 2.4.24 kein Ordnungsgeldverfahren ...
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Verteidigt ein Steuerberater den Beschuldigten eines Steuerstrafverfahrens, hat ein Wiedereinsetzungsantrag Aussicht auf Erfolg, wenn der Berufsangehörige von dem Erlass eines Strafbefehls nicht unterrichtet wird und deswegen ein fristgerechter Einspruch unterbleibt (LG Köln 17.4.23, 116 Qs 2/23).