Das LG Kleve (17.9.21, 3 O 144/19) hatte zu entscheiden, wie hoch die Vergütung der Erstellung einer Verfahrensdokumentation für eine Apotheke ist. Danach liegt die ortsübliche und angemessene Vergütung für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation bei ca. 2.500 bis 3.000 EUR netto, bzw. es werden ca. 27,5 Stunden bei einem Stundensatz von ca. 135 EUR benötigt.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes, z.B. einer Berufungsbegründung, über das beA erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte ...
Grundsätzlich befürworten beide Organisationen das Ziel, durch eine zeitnahe und modernen Betriebsprüfung für die Steuerpflichtigen schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere der DStV bewertet den ...
Der BFH (30.5.2, II B 56/21) hat entschieden, dass, wenn ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO streitig ist, sich ein FG nicht allein mit der Auskunft des FA begnügen darf, es seien keine Akten vorhanden, sondern der gesamte Verwaltungsvorgang nach § 71 Abs. 2 FGFO vorzulegen, der die behördliche Bearbeitung dieses Auskunftsanspruchs betrifft.
Setzt sich ein Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs über die Verpflichtung zur ausschließlich eigenen – höchstpersönlichen –Nutzung durch Überlassung des nur für seinen Zugang erzeugten ...
Zwar hat der BFH (27.4.22, XI B 8/22) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der auch Steuerberater ist, das beA nutzen muss, wenn er als Rechtsanwalt gegenüber dem (Finanz-)Gericht auftritt. Im Umkehrschluss könnte man ...
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Die einfache Signatur i. S. d. § 130 a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht genügend ist das Wort „Rechtsanwalt“ ohne Namensangabe (BGH 7.9.22, XII ZB 215/22, Beschluss).