Die Haftung eines juristischen Mitarbeiters einer Anwaltskanzlei als Scheingesellschafter (§ 130 HGB) kommt nur dann in Betracht, wenn er in zurechenbarer Weise als Rechtsanwalt und Sozius aufgetreten ist. Alleine das Führen von Mandantengesprächen in den Kanzleiräumen reicht hierfür nicht aus, vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die üblicherweise auf eine Anwaltsposition hindeuten (LG Dessau-Roßlau 27.9.19, 2 O 593/17).
Aus § 78 Abs. 1 FGO lässt sich grundsätzlich weder ein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Akten noch ein Anspruch darauf, den gesamten Akteninhalt selbst – ggf. unter Nutzung eines eigenen ...
In einer Reihe von Meldungen auf der Webseite der WPK geht die Kammer auf die Pflichten von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern ein, die sie im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und ...
Das Praxishandbuch zur Bankenkommunikation mit dem Titel „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ des KP-Autors Carl-Dietrich Sander liefert Unternehmern und Beratern das notwendige Hintergrundwissen um besser vorbereitet und aus einer stärkeren Verhandlungsposition heraus mit Banken verhandeln zu können. Von Finanzierungsbedarf über Rating, Sicherheiten, Preise und Gesprächsführung bis zu Bankinterna erfahren die Lesenden aus Sicht der Bank, wie die Bank Unternehmen beurteilt.
In diesem Podcast spricht Uwe Loof mit StB Frank Möller von der Kanzlei Steuerberater Möller über die Neuerungen im Bereich der Steuerberatung während der Corona-Pandemie insbesondere über die digitalen Tools, die ...
Immer mehr Datenschutzbeauftragte raten von der Nutzung von Fax-Geräten ab, so zuletzt der hessische Datenschutzbeauftragte. Denn die Nutzung birgt Risiken, wie sie auch beim unverschlüsselten E-Mail-Versand bestehen.
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Die verlängerte Erklärungsfrist des § 149 Abs. 3 AO i. d. F. des StModernG gilt nicht für die eigene Steuererklärung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe und seines mit ihm nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten (BFH 27.8.21, VIII B 36/21 ).