Die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften tritt am 1.8.22 in Kraft (BGBl. I Nr. 41 vom 12.7.21, S. 2363) und bringt diverse Änderungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften aber auch Anpassungen der berufsrechtlichen Grundpflichten. Die Berufsrechte der anwaltlichen und steuerberatenden Berufe hatten sich auseinanderentwickelt, ohne dass dies durch Unterschiede im Berufsbild gerechtfertigt gewesen wäre. Zudem mussten Teile der ...
In diesem Artikel geht es in erster Linie darum, den Nutzen einer Verfahrensdokumentation darzustellen und den Mehrwert für die Unternehmen aufzuzeigen. Es bestehen diverse Blockaden, welche die Erstellung einer ...
Das VG Wiesbaden (1.10.21, 6 K 788/20.WI) legt dem EuGH unter anderem die Frage vor, ob die Tätigkeit von Wirtschaftsauskunfteien, Score-Werte zu erstellen und diese ohne weitergehende Empfehlung oder Bemerkung an ...
Allein der Hinweis auf den Verdacht einer COVID-19-Erkrankung bei der eigenen Person oder im familiären oder persönlichen Umfeld rechtfertigt keine Wiedereinsetzung (§ 56 FGO). Entscheidend ist, ob in der Kanzlei ausreichende personelle und organisatorische Vorkehrungen getroffen worden sind, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten (FG Düsseldorf 29.4.21, 8 K 1416/20 G, EFG 21, 1219).|
Darf das FA hinzuschätzen, bloß weil keine Verfahrensdokumentation vorgelegen hat oder schlimmer noch, weil die vorgelegte Verfahrensdokumentation Fehler enthielt?
Die Bundessteuerberaterkammer ersucht das BMF um eine Verlängerung der Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2020 für steuerlich Beratene bis zum 31.8.22 (bisher 31.5.22) und das BMJ um einen Verzicht der ...
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Es kommt bei der Frage, ob und welcher Nachteil durch eine Steuerschätzung entstanden ist, nicht darauf an, wie hoch die festgesetzten Steuernachzahlungen sind, sondern darauf, inwieweit die Schätzung zu einem überhöhten Ergebnis geführt hat (LG Hamburg 3.8.20, 313 O 164/19).