Das „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenden Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ (BGBl I 21, 237) verlängert die Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 und die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 S. 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 jeweils um sechs Monate.
Eine formunwirksame Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV führt nicht dazu, dass dem Steuerberater keinerlei Vergütungsansprüche zustehen, wenn und soweit er anstelle der unwirksamen Vergütungsvereinbarung eine ...
Grundsätzlich ist nur der Auftraggeber dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Wurde über das Vermögen einer juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet ...
Auch nach der Neufassung des § 78 Abs. 3 S. 1 FGO ist im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten möglich. Die Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten ist durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu realisieren (FG Hamburg 1.2.21, 4 K 136/20, Beschluss).
Aktuell rollt die nächste Welle der Anträge auf Überbrückungshilfe und auf Kurzarbeitergeld über die Berater hinweg. Aber auch mit den Nachwirkungen der ersten Wellen aus dem Frühjahr und dem Sommer haben die ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Das LG Tübingen (17.1.20, 4 O 205/19) hat dazu Stellung genommen, unter welchen Bedingungen ein Steuerberater, der einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellt, haftet, wenn es zu einer verspäteten Insolvenzantragstellung des Mandanten kommt. Zudem ging das LG Tübingen der Frage nach, wem gegenüber bzw. in welchem Umfang solchermaßen gehaftet wird. Dabei war die Rechtsprechung des BGH (26.1.17, IX ZR 285/15) zu berücksichtigen, die zu erheblichen Risiken für Steuerberater führt.