Mit Urteil vom 15.7.15 (1 K 2204/13, noch nicht rechtskräftig) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim FA einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne (500 EUR) erzielt.
Der BFH hat mit Urteil vom 13.5.15 (III R 26/14) entschieden, dass auch nach der bis zum 31.7.13 geltenden Rechtslage ein Einspruch mit einfacher E-Mail, d.h. ohne eine qualifizierte elektronische Signatur, eingelegt ...
Der BFH hat mit Urteil vom 16.12.14 (VIII R 52/12) entschieden, dass § 147 Abs. 6 S. 2 AO der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über ...
Nicht nur wegen einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung, sondern auch wegen des Nachbesserungsrechts nach beendetem Mandat sollte der Steuerberater möglichst bei allen Mandatsverhältnissen „allgemeine Vertragsbedingungen“ vereinbaren und sich diese – durch Unterschrift des neuen Mandanten – bestätigen lassen. Sollte das Nachbesserungsrecht verweigert und Schadenersatz für Überarbeitungskosten geltend gemacht werden, kann die Zurückweisung eines solchen Anspruchs mit Hinweisen auf die in diesem ...
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens der Höhe nach beschränken. Eine solche Haftungsbeschränkung ist auch in ...
Prüfungsschwerpunkt des Datenschutzbeauftragten (DSB) in einer Steuerkanzlei ist die Qualität des Datenschutzes. Dabei wird geprüft, ob die bestehenden Maßnahmen ausreichen oder Optimierungsbedarf besteht.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Der Besuch von Seminaren zur Fortbildung des Kanzleiinhabers oder seiner Mitarbeiter ist alltägliche Praxis. Dabei werden i.d.R. Seminarunterlagen ausgegeben. Wie steht es aber mit der Verwendung dieser Unterlagen? Darf der Kanzleiinhaber diese Unterlagen bspw. für eine Mandantenschulung weiterverwenden? Genießen diese Kursunterlagen überhaupt urheberrechtlichen Schutz? Das OLG Frankfurt hat die Schutzfähigkeit bejaht (11 U 106/13, Urteil unter dejure.org ).