Wird ein Steuerberater vom Gesellschafter einer GmbH oder von deren Geschäftsführer mit der Prüfung auf mögliche Insolvenzreife beauftragt und unterlaufen diesem dabei Fehler, kann dies in den Schutzbereich des zwischen der GmbH und dem Steuerberater geschlossenen Vertrags fallen. Der Steuerberater hat in diesem Fall Schadenersatz zu leisten (BGH 14.6.12, IX ZR 145/11, Abruf-Nr. 122095).
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Wiesbaden stritt sich eine Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei mit einem Freiberufler über noch ausstehendes Honorar. Die Gebührenrechnung war nicht unterzeichnet, wies ...
Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (vom 6. Juli 2012 – 11 V 1706/12 E) deutlich gemacht, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht etwa deshalb unrichtig ist, weil ...
Kennen Sie die Geschichte vom 900-EUR-Teppich, der bei einer Auktion 7,2 Mio. EUR erzielt hat? Oder die Vase, die ein britisches Geschwisterpaar bei der Hausauflösung fand und die bei einer Auktion 50 Mio. EUR einbrachte? Immer wieder hört man von Auktionen, bei denen Bieter bereit sind, Unsummen zu bezahlen, weil sie einer Sache einen besonderen Wert beimessen. Eine vergleichbar besondere Wertschätzung sollten Ihre Mandanten auch den Dienstleistungen Ihrer Kanzlei entgegenbringen. Dann sind Sie eher geneigt, ...
Wenn man drei Wochen in den Urlaub fährt, gibt es viele Kleinigkeiten, die noch erledigt werden müssen. Viel weitreichender sind die Regelungen für einen Notfall. Wer springt ein und vertritt den Berater? Wie läuft ...
Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO kann auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird. Die Aufhebung kann nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur erfolgen, ...
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Jüngst versieht die Finanzverwaltung die Anrechnungsverfügungen in Einkommensteuerbescheiden bei zusammenveranlagten Eheleuten ausnahmslos mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Zu Beginn dieser Praxis enthielten die Bescheide keine Begründung. Nunmehr erfolgt der Hinweis, dass der Vorbehalt sicherstellen soll, dass gegebenenfalls auftretende Änderungen bei der Anrechnung von Vorauszahlungen und/oder Steuerabzugsbeträgen nachvollzogen werden können. Zudem wird auf das Schreiben des BMF vom 30.1.12 (IV A 3 – S ...