In dieser Folge von Irgendwas mit Steuern ist Dr. Marcel Duplois von Poellath+ zu Gast. Er berät vermögende Familienunternehmen in Fragen der Nachfolgeberatung, Nachfolgeplanung sowie etwaigen Auseinandersetzungen. Inwieweit kann man Vermögen auf die nachfolgende Generation steuerbegünstigt übertragen? Wie machen sich Stichtagsregelungen in diesem Zusammenhang bemerkbar? Welche Rolle spielen Steuerstandorte außerhalb Deutschlands? Wie könnenverschiedene Generationen in der Beratung adressatengerecht ...
Die BStBK bietet einen kostenfreien Terminservice zur Unterstützung bei der Registrierung auf der Steuerberaterplattform an, um die steigende Registrierungsquote des Berufsstands zu fördern.
Die Glaubhaftmachung einer Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) kann durch einen Screenshot erfolgen, der mit der Stördokumentation der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) übereinstimmt.
In dieser Folge zu Gast bei Irgendwas mit Steuern: Dr. Karsten Webel. Er leitet ein Finanzamt in Hamburg mit mehreren hundert Mitarbeitenden und hat eine spannende Karriere hinter sich. Hören Sie, wie er als persönlicher Referent der Geschäftsleitung bei einer Versicherung startete und ihn das Interesse an Personalverantwortung schließlich in den öffentlichen Dienst – und damit in die Finanzbehörden – brachte. Was macht gute Führung aus? Wie sehen die verschiedenen Laufbahnen beim Finanzamt konkret aus? ...
Ein Steuerberater hat das Recht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um eine Zweigstelle selbst zu leiten, wenn er nachweisen kann, dass er die Berufspflichten erfüllt und die Zweigstelle in der Nähe seiner ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 21.03.2025 findet der 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
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Nach § 16 StBVV hat der Steuerberater Anspruch auf Ersatz der Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Er kann die tatsächlich entstandenen Kosten oder einen Pauschsatz (20 % der Vergütung, maximal 20 EUR) fordern. Bei 100 Mandanten und durchschnittlich 5 Angelegenheiten pro Rechnung steht so ein Volumen von 10.000 EUR (= 100 x 5 x 20 EUR pro Angelegenheit) jährlich in Rede statt bisher nur 2.000 EUR (100 x 1*20 EUR pro Rechnung). Klingt verlockend, aber ist das auch durchsetzbar?