Das Thema Nachhaltigkeit/ESG wird gesellschaftlich und wirtschaftlich immer wichtiger. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vermehrten Anforderungen gegenüber, ihre eigene Nachhaltigkeit nicht nur zu erhöhen, sondern über ihre Aktivitäten zu den drei ESG-Themen für alle Stakeholder nachvollziehbar zu berichten. Damit sind die Steuerberatungskanzleien als „natürliche“ Berater ihrer gewerblichen Mandanten besonders gefordert. Außerdem treffen die gleichen Anforderungen auch die ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
In der heutigen digitalen Ära dringen KI-Sprachmodelle in immer mehr Bereiche vor und versprechen innovative Lösungen selbst für komplexe Herausforderungen. Von der Automatisierung von Routineaufgaben bis zur Analyse ...
Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Berechnung ist vom Steuerberater zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen (§ 9 Abs. 1 StBVV). Das heißt, nur eine vom Steuerberater unterschriebene Rechnung, die es bei der E-Rechnung nicht mehr gibt, bewirkt eine wirksame Forderung. Allerdings kann der Mandant einem Verzicht zustimmen. Die aber muss der Berater vorab einholen - ein erheblicher ...
Für die Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nicht versicherten geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es ...
Ihre Mandanten stehen in Sachen Nachhaltigkeit vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive ...
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Das AG Soest (2.11.21, 13 C 117/20) hat entschieden, dass eine Steuerberaterin berechtigt war, Gebühren oberhalb der Mittelgebühr für verschiedene Tätigkeiten abzurechnen, da sie die angemessene Begründung und Beweise für die höheren Gebührensätze erbracht hat.