Auch unter Betreuung stehende Personen müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ihnen zur Seite stehende Betreuer dürfen diese Obliegenheiten uneingeschränkt erfüllen und vor allem Steuererklärungen erstellen, ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung anfällt (BGH 19.7.23, XII ZB 115/23).
Verwenden Sie und Ihre Mitarbeiter auch zu viel Zeit z. B. für die Erstellung von Textvorlagen, Recherchen oder die Analyse von Sachverhalten? Mit dem Einsatz von KI und vor allem sog. Large Language Models (LLMs) ...
Im Jahr 2022 bestand für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater noch keine Verpflichtung, ihre Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das gilt auch, wenn sie in einer Partnerschaftsgesellschaft mit ...
Eine aktive Nutzungspflicht des beSt besteht erst mit Abschluss des erstmaligen „System-Rollouts“ des beSt (= Zeitpunkt der Versendung der „letzten“ Registrierungsbriefe im Rahmen des erstmaligen System-Roll-outs zuzüglich einer angemessenen Frist zur unverzüglichen technischen Einrichtung des beSt) (FG Niedersachsen 14.4.23, 9 K 10/23, Zwischengerichtsbescheid; Rev. BFH X R 12/23).
Die „Fast Lane“ war eine Möglichkeit für Steuerberater, sich bei der
BStBK zu melden und so eine schnellere Freischaltung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zu erreichen. Seit dem 1.1.
Die Studie „Tax Professions in Europe“ der (BStBK) befasst sich mit den steuerberatenden Berufen in Europa. Die Studie wurde zwischen Juni 2022 und Januar 2023 durchgeführt. Ziel war es, einen Überblick über die ...
Pensionsverpflichtungen bei der Unternehmensliquidation
Was tun mit bestehenden Pensionszusagen, wenn ein Unternehmen liquidiert werden soll? Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt konkrete Gestaltungsoptionen auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung bei vertretbarem Kostenaufwand finden.
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Steuererklärungen 2024: das schnelle Praxis-Update am PC
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Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 S. 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren. (Beschluss vom 24.5.23, XI R 34/21).