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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Offene Steuerverfahren im Bereich Lohnsteuer kennen und für die Abrechnung nutzen

    | Es gibt eine Vielzahl von Verfahren mit Bezug zur Lohnsteuer, die beim BFH und BVerfG anhängig sind. Arbeitgeber tun gut daran, sich mit den anhängigen Verfahren vertraut zu machen, um diese bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu nutzen bzw. die eigenen Arbeitnehmer über die kontroverse Diskussion informieren zu können. |

    Ruhen des Verfahrens sichern

    Steuerzahler können sich an die Verfahren „dranhängen“, ohne ein eigenes Prozessrisiko einzugehen. Denn ist zu einer Streitfrage bereits ein Verfahren beim BFH, BVerfG oder EuGH anhängig, haben sie Anspruch darauf, dass ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Abs. 2 AO). Voraussetzung ist, dass sie Einspruch eingelegt, auf das entsprechende anhängige Verfahren verwiesen und beantragt haben, dass ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht. Die Verfahrensruhe endet erst dann, wenn das Gerichtsverfahren, auf das sich der Steuerzahler berufen hat, abgeschlossen ist.

    Anhängige Verfahren kennen

    In der rechten Spalte der Übersicht stehen zum einen die Angaben zum Gericht, an dem das Verfahren anhängig ist. Zum anderen ist dort ein Hinweis auf das Verfahren in der Vorinstanz aufgeführt. Durch Eingabe der entsprechenden Abruf-Nr. auf lgp.iww.de unter „suchen“ (rechts oben auf der LGP-Website) können Sie sich die Entscheidung der Vorinstanz im Volltext ansehen und feststellen, inwieweit der entschiedene Fall mit Ihrem vergleichbar ist.

     

    • Anhängige Verfahren
    Stichwort und Sachverhalt
    Gericht und Vorinstanz

    Dienstwagen: Hierzu gibt es mehrere offene Fragen:

    • Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber seinen Angestellten zur Verfügung gestellten Dienstwagens ist laut Finanzverwaltung und BFH aufgrund des Anscheinbeweises auch dann als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer zu unterwerfen, wenn der Arbeitgeber Privatfahrten zwar verbietet, die Einhaltung des Verbots aber nicht überwacht. In diesem Zusammenhang ist noch zu klären, wie der Nachweis fehlender Privatfahrten ohne die Führung eines Fahrtenbuchs erfolgen kann.

    BFH, Az. VI R 26/10

    (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz,

    Urteil vom 18.3.2009, Az. 1 K 2079/07; Abruf-Nr. 114069)

    • Ist die Ein-Prozent-Regelung verfassungsmäßig, als sie auf den vollen Bruttolistenpreis laut Prospekt bei der Erstzulassung abstellt, was meist deutlich über den handelsüblichen Verkehrspreisen liegt? Müssen übliche Rabattabschläge von im Durchschnitt 20 Prozent berücksichtigt werden?

    BFH, Az. VI R 51/11

    (Vorinstanz: FG Niedersachsen,

    Urteil vom 14.9.2011, Az. 9 K 394/10; Abruf-Nr. 113456)

    Doppelte Haushaltsführung: Hierzu gibt es mehrere Fragestellungen:

    • Es ist die Frage zu klären, ob bei wöchentlichen Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen ein Werbungskostenabzug ausscheidet, weil auf der anderen Seite auch kein Nutzungsvorteil bei Überlassung des Kfz durch den Arbeitgeber angesetzt wird.

    BFH, Az. VI R 33/11

    (Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.9.2010, Az. 5 K 117/10; Abruf-Nr. 113149)

    • Anhängig sind auch Fragen, unter welchen Voraussetzungen von einem eigenen Hausstand im Rahmen von doppelter Haushaltsführung auszugehen ist.

    BFH, Az. VI R 87/10 und VI R 25/11

    (Vorinstanz: FG München, Urteil vom 3.3.2010, Az. 9 K 3789/08; Abruf-Nr. 114017 und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2010, Az. 5 K 1285/07; Abruf-Nr. 114018)

    Entfernungspauschale: Hierzu gibt es mehrere offene Fragen:

    • Ist es rechtens, dass die aus den öffentlichen Kassen gezahlte steuerfreie Reisekostenvergütung in einzelnen Bundesländern pauschal 0,35 Euro beträgt, während Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft pauschal für geschäftliche Fahrtkosten nur 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer ansetzen dürfen?

     BVerfG, Az. 2 BvR 1008/11

    (Vorinstanz: BFH, Beschluss vom 15.3.2011, Az. VI B 145/10; Abruf-Nr. 111688)

    • Nach Ansicht des BFH erfasst die Abgeltungswirkung der Pauschale auch Leasingsonderzahlungen, die vor der erstmaligen Nutzung bezahlt wurden. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

     BVerfG, Az. 2 BvR 1683/10

    (Vorinstanz: BFH, Urteil vom 15.4.2010, Az. VI R 20/08; Abruf-Nr. 102066)

    • Handelt es sich bei den Fahrten zu einem Berufsfortbildungswerk, in welchem teilweise die praktische Ausbildung stattfindet, und bei den Fahrten zu einem berufsbegleitenden Studium um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungspauschale) oder nach Dienstreisegrundsätzen absetzbare Kosten?

    BFH, Az. VI R 65/11 und III R 64/11

    (Vorinstanz: FG Thüringen, Urteil vom 22.3.2011, Az. 4 K 820/10; Abruf-Nr. 114068 und FG Köln, Urteil vom 14.7.2011, Az. 10 K 1009/10; Abruf-Nr. 113782)

    Fahrergestellung: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unentgeltlich ein Fahrzeug zur Verfügung, stellt sich die Frage, ob auch die unentgeltliche Fahrergestellung einen zusätzlichen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet.

     BFH, Az. VI R 44/11

    (Vorinstanz: FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.4.2011, Az. 4 K 1690/05; Abruf-Nr. 120334)

    Jahreswagen: Personalrabatte, die Automobilhändler ihren Arbeitnehmern gewähren, sind geldwerte Vorteile. Der BFH muss nun klären, ob der Hauspreis, mit dem Kfz im Verkaufsraum ausgestellt werden oder doch der tatsächlich durch individuelle geschickte Verhandlungen niedrigere Betrag maßgebend ist.

    BFH, Az. VI R 27/11

    (Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.2010, Az. 5 K 1084/08; Abruf-Nr. 110043)

    Jobticket: Fließt dem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil bei einem Jahresticket sofort bei Aushändigung des Tickets zu oder monatlich?

     BFH, Az. VI R 56/11

    (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.8.2011, Az. 3 K 2579/09; Abruf-Nr. 114093)

    Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeits-Zuschlägen gemäß § 3b EStG zu stellen?

     BFH: Az. VI R 18/11

    (Vorinstanz: FG Niedersachsen,

    Urteil vom 17.12.2010, Az. 11 K 15/10; Abruf-Nr. 112622)

    Sachbezug-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

    • Aufwendungen des Arbeitgebers für übliche Betriebsveranstaltungen bleiben bis zur Freigrenze von 110 Euro steuerfrei. Zu klären ist, ob die Freigrenze angemessen ist.

    BFH, Az. VI R 79/10

    (Vorinstanz: FG Hessen, Urteil vom 1.9.2010, Az. 10 K 381/08; Abruf-Nr. 110427)

    • Ist zur Berechnung der Aufwendungen je Person auf die eingeladenen, angemeldeten oder tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen?
    • PRAXISHINWEIS | Arbeitgeber sollten Beanstandungen der Lohnsteueraußenprüfung anfechten und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

    BFH, Az. VI R 7/11

    (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2011, Az. 11 K 908/10 L; Abruf-Nr. 111545).

    Verpflegungsmehraufwendungen: In welcher Höhe sind Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Rettungsassistenten abziehbar, der in wechselnden vom Arbeitgeber zugeordneten Rettungswachen und im Notarztwagen tätig ist?

    Az. BFH: VI R 36/11

    (Vorinstanz: FG Münster, Urteil vom 18.1.2011, Az. 15 K 2392/07 E; Abruf-Nr. 113489)

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 28 | ID 30794300