· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren
Offene Steuerverfahren im Bereich Lohnsteuer kennen und für die Abrechnung nutzen
| Es gibt eine Vielzahl von Verfahren mit Bezug zur Lohnsteuer, die beim BFH und BVerfG anhängig sind. Arbeitgeber tun gut daran, sich mit den anhängigen Verfahren vertraut zu machen, um diese bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu nutzen bzw. die eigenen Arbeitnehmer über die kontroverse Diskussion informieren zu können. |
Ruhen des Verfahrens sichern
Steuerzahler können sich an die Verfahren „dranhängen“, ohne ein eigenes Prozessrisiko einzugehen. Denn ist zu einer Streitfrage bereits ein Verfahren beim BFH, BVerfG oder EuGH anhängig, haben sie Anspruch darauf, dass ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Abs. 2 AO). Voraussetzung ist, dass sie Einspruch eingelegt, auf das entsprechende anhängige Verfahren verwiesen und beantragt haben, dass ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht. Die Verfahrensruhe endet erst dann, wenn das Gerichtsverfahren, auf das sich der Steuerzahler berufen hat, abgeschlossen ist.
Anhängige Verfahren kennen
In der rechten Spalte der Übersicht stehen zum einen die Angaben zum Gericht, an dem das Verfahren anhängig ist. Zum anderen ist dort ein Hinweis auf das Verfahren in der Vorinstanz aufgeführt. Durch Eingabe der entsprechenden Abruf-Nr. auf lgp.iww.de unter „suchen“ (rechts oben auf der LGP-Website) können Sie sich die Entscheidung der Vorinstanz im Volltext ansehen und feststellen, inwieweit der entschiedene Fall mit Ihrem vergleichbar ist.
|
Stichwort und Sachverhalt | Gericht und Vorinstanz |
Dienstwagen: Hierzu gibt es mehrere offene Fragen: | |
| (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.3.2009, Az. 1 K 2079/07; Abruf-Nr. 114069) |
| (Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 14.9.2011, Az. 9 K 394/10; Abruf-Nr. 113456) |
Doppelte Haushaltsführung: Hierzu gibt es mehrere Fragestellungen: | |
| (Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.9.2010, Az. 5 K 117/10; Abruf-Nr. 113149) |
| BFH, Az. VI R 87/10 und VI R 25/11 (Vorinstanz: FG München, Urteil vom 3.3.2010, Az. 9 K 3789/08; Abruf-Nr. 114017 und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2010, Az. 5 K 1285/07; Abruf-Nr. 114018) |
Entfernungspauschale: Hierzu gibt es mehrere offene Fragen: | |
| (Vorinstanz: BFH, Beschluss vom 15.3.2011, Az. VI B 145/10; Abruf-Nr. 111688) |
| BVerfG, Az. 2 BvR 1683/10 (Vorinstanz: BFH, Urteil vom 15.4.2010, Az. VI R 20/08; Abruf-Nr. 102066) |
| BFH, Az. VI R 65/11 und III R 64/11 (Vorinstanz: FG Thüringen, Urteil vom 22.3.2011, Az. 4 K 820/10; Abruf-Nr. 114068 und FG Köln, Urteil vom 14.7.2011, Az. 10 K 1009/10; Abruf-Nr. 113782) |
Fahrergestellung: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unentgeltlich ein Fahrzeug zur Verfügung, stellt sich die Frage, ob auch die unentgeltliche Fahrergestellung einen zusätzlichen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet. | (Vorinstanz: FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.4.2011, Az. 4 K 1690/05; Abruf-Nr. 120334) |
Jahreswagen: Personalrabatte, die Automobilhändler ihren Arbeitnehmern gewähren, sind geldwerte Vorteile. Der BFH muss nun klären, ob der Hauspreis, mit dem Kfz im Verkaufsraum ausgestellt werden oder doch der tatsächlich durch individuelle geschickte Verhandlungen niedrigere Betrag maßgebend ist. | (Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.2010, Az. 5 K 1084/08; Abruf-Nr. 110043) |
Jobticket: Fließt dem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil bei einem Jahresticket sofort bei Aushändigung des Tickets zu oder monatlich? | (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.8.2011, Az. 3 K 2579/09; Abruf-Nr. 114093) |
Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeits-Zuschlägen gemäß § 3b EStG zu stellen? | (Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 17.12.2010, Az. 11 K 15/10; Abruf-Nr. 112622) |
Sachbezug-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen | |
| (Vorinstanz: FG Hessen, Urteil vom 1.9.2010, Az. 10 K 381/08; Abruf-Nr. 110427) |
| (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2011, Az. 11 K 908/10 L; Abruf-Nr. 111545). |
Verpflegungsmehraufwendungen: In welcher Höhe sind Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Rettungsassistenten abziehbar, der in wechselnden vom Arbeitgeber zugeordneten Rettungswachen und im Notarztwagen tätig ist? | Az. BFH: VI R 36/11 (Vorinstanz: FG Münster, Urteil vom 18.1.2011, Az. 15 K 2392/07 E; Abruf-Nr. 113489) |