Übernachtet ein Fernfahrer in der Schlafkabine seines LKW, darf er die die tatsächlich angefallenen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Liegen Einzelnachweise nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Außerdem darf der Fernfahrer für die Fahrten von der Wohnung zum LKW-Wechselplatz die Reisekosten abziehen, weil weder der LKW-Wechselplatz noch das Fahrzeug die Merkmale einer regelmäßigen Arbeitsstätte erfüllen.
Wirksam ist die Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer einen auch privat nutzbaren Dienstwagen im Falle der Freistellung an den Arbeitgeber zurückgeben muss (BAG, Urteil vom 21.3.2012, Az. 5 AZR 651/10).
Nachdem der EuGH 2009 den Streit über den Anspruch auf Urlaub und Urlaubsabgeltung bei langdauernder Krankheit entschieden hatte, mussten sich der EuGH und das BAG in der Zwischenzeit erneut mit mehreren Fragen auseinandersetzen. Dabei ging es um die Zulässigkeit einer Verfallfrist, den Verfall des Urlaubsanspruchs bei Genesung, die Vererbbarkeit und den Verfall bei Beamten.
Wer gelegentlich Abfindungen oder Entlassungsentschädigungen abrechnen muss, kennt die Erwartungshaltung aller Beteiligten: möglichst geringe Lohnsteuerabzüge. Tatsächlich können Abfindungen die Voraussetzungen der ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“ (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen des-halb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen.