Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen (FG Köln 26.4.18, 6 K 726/16).
Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH (24.10.17, VIII R 13/15) führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich ...
Ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2017 müssen Einnahmen-Überschussrechner die Anlage EÜR mit elektronischer Authentifizierung an das FA übermitteln (BMF 9.10.17, IV C 6 - S 2142/16/10001: 011). Ebenfalls neu ist, ...
Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2017 gibt es eine Erleichterung. Es müssen keine Belege mehr beigefügt werden. Es gilt lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Die Landesfinanzdirektion Thüringen (Schreiben vom 27.4.18, Abruf-Nr. 201137 ) empfiehlt im Unterschied zu einzelnen anderen Bundesländern nicht, dass mit der Steuererklärung grundsätzlich und immer auf die Einreichung jeglicher Belege verzichtet werden soll.
In einer Rechnung für das Verlegen eines Hauswasseranschlusses ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auszuweisen. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (7.2.18, XI R 17/17, Abruf-Nr. 200493) selbst dann, ...
Der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios fließt Arbeitnehmern monatlich zu, wenn sie keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Nutzungsanspruch haben.
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Unter gewissen Voraussetzungen sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzbar. Begünstigt sind 2/3 der Aufwendungen (maximal 4.000 EUR pro Kind). Das FinMin Schleswig-Holstein (21.12.17, VI 303-S 2221-356, Kurzinfo ESt 25/2017) hat nun klargestellt, dass auch Aufwendungen für die Unterbringung in einem Internat abziehbar sind. Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen sind hingegen nicht berücksichtigungsfähig.