Ein Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG setzt u. a. voraus, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Sie darf – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Nach einem Schreiben der SenFin Berlin (Runderlass ESt Nr. 342 vom 18.12.15, III B - S 2506 - 1/2014 - 2, Abruf-Nr. 146360) sind Tarifunterschiede bei Ermittlung der Ein-Drittel-Grenze aus Vereinfachungsgründen unbeachtlich. Bei einer maximalen ...
Beiträge zur Krankenversicherung und selbst getragene Krankheitskosten sind steuerlich abzugsfähig. So lautet der Grundsatz, auf den man sich aber nur eingeschränkt verlassen kann. Denn das Steuerrecht ist gespickt ...
Bei betrieblich veranlassten Schuldzinsen ist der Betriebsausgabenabzug teilweise rückgängig zu machen, soweit der Zinsaufwand durch Überentnahmen und damit durch außerbetriebliche Vorgänge veranlasst ist.
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Zinsschranke des § 4h EStG aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (BFH-Beschluss 14.10.15, I R 20/15).
Eine ordnungsgemäße Buchführung setzt auch eine ordnungsgemäße Kassenführung voraus. Hieran krankt es jedoch oft, wie viele Betriebsprüfungsfälle zeigen. Nutzen Mandanten EDV-Registrierkassen ohne ...
Aufwendungen werden in Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Netto-Aufwendungen 15 % ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Sie möchten den Wert eines KMU mit dem DCF-Verfahren ermitteln? Vorsicht, denn dies führt oft zu unangemessenen Ergebnissen! In welchen Fällen Sie auf andere Methoden zurückgreifen sollten, erfahren Sie in der Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge.
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer zuvor vermieteten Immobilie gezahlt werden, können grundsätzlich weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. Wurde bei der Finanzierung eine Lebensversicherung zur Sicherheit an die Bank abgetreten, muss deren Rückkaufswert jedoch nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden (BFH 16.9.15, IX R 40/14, Abruf-Nr. 182816 ).