01.05.2005 | Aktuelle Gesetzgebung
Neue Kündigungsfristen bei Altmietverträgen
Der Deutsche Bundestag hat am 17.3.05 neue Kündigungsfristen für Altmietverträge beschlossen. Die wichtigste Änderung: Die kurze, dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter gilt auch für Mietverträge, in denen die bis zum 1.9.01 geltenden, zum Teil wesentlich längeren Fristen formularmäßig vereinbart sind.
Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1.7.05 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch individual-vertragliche Vereinbarungen über die Gültigkeit der alten, weniger mieterfreundlichen Kündigungsfristen gültig.
Leserservice: „Mietrecht kompakt“ hat bereits verschiedentlich über diese Problematik berichtet (MK 04, 115; 04, 78; 04, 86; 03, 145). Haben Sie die Beiträge nicht zur Hand? Fordern Sie diese kostenlos bei der Redaktion an (Fax: 02596/92280 – kein Faxabruf!).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig