Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vergütung nach dem VBVG

    Vergütung des Betreuers für Wohnungsauflösung

    | Ein Betreuer, der für den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten bestellt ist, kann für die notwendige Tätigkeit bei Abwicklung und Auflösung des zuletzt vom Betreuten bewohnten Wohnraums grundsätzlich keine gesonderte Vergütungspauschale nach § 5a Abs. 1 Nr. 2 VBVG verlangen (LG Freiburg 25.5.20, 4 T 52/20, Abruf-Nr. 216582 ). |

     

    Diese Tätigkeit gehört nicht zur „Verwaltung“ von Wohnraum, weil darunter nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur die Verwaltung von Wohnraum fällt, der zum Vermögensstock eines nicht mittellosen Betreuten gehört.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 137 | ID 46677654