22.10.2018 · Fachbeitrag aus MK · Minderung
Die Instanzgerichte müssen sich immer wieder mit dem Einwand der Vermieterseite auseinandersetzen, die Miete sei nicht gemindert, weil der Mieter die Mieträume wegen Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder aus sonstigen Gründen nicht nutze bzw. nicht nutzen könne. Der BGH entscheidet, worauf es für die Minderung ankommt.
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22.10.2018 · Fachbeitrag aus MK · Mietausfallversicherung
Zu den Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung i. S. des § 2 Nr. 13 BetrKV gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden. Der BGH musste entscheiden, ob hierzu auch die Kosten einer in die Gebäudeversicherung integrierten Mietausfallversicherung gehören.
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22.10.2018 · Fachbeitrag aus MK · Schönheitsreparaturen
Nach dem „Paukenschlag“ des BGH zur Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln bei Überlassung einer unrenovierten Wohnung, wird mietrechtlich darüber diskutiert, ob und wie sich Übernahmevereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter zugunsten des Vermieters positiv auf die Kontrolle vorformulierter Schönheitsreparaturklauseln auswirken können (vgl. Börstinghaus PiG 103, 109; v. Westphalen WuM 17, 667). Der erstmals damit befasste BGH löst die Frage zum Nachteil des Vermieters.
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22.10.2018 · Fachbeitrag aus MK · Gegenstandswert
Bei der Abrechnung der anwaltlichen Vergütung wird oft der Fehler gemacht, dass man die korrekte Wertermittlung zu sehr vernachlässigt. Dabei gilt: Ohne richtige Wertermittlung, keine richtige Abrechnung. Der folgende Beitrag zeigt Fehler auf, die Rechtsanwälten bei der Vertragsgestaltung von Wohnraummietverträgen immer wieder unterlaufen.
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22.10.2018 · Nachricht aus MK · Haftung
Der Vermieter haftet nicht für eine Verletzung, die sich der Mieter zuzieht, weil er sich durch das Herabstürzen eines defekten Außenrollos und des damit verbundenen Lärms so erschrickt, dass er das Gleichgewicht verliert, die Treppe hinunterstürzt und sich dabei erhebliche Verletzungen zuzieht.
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22.10.2018 · Nachricht aus MK · Ende des Mietverhältnisses
Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 S. 1 BGB noch wegen einer zu erwartenden Nachforderung aus einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung einbehalten, wenn ihm eine fristgerechte Abrechnung nicht möglich war. Hier: Aufgrund eines WEG-Rechtsstreits standen ihm die nötigen Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung. Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung dann nicht zu vertreten, ...
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22.10.2018 · Fachbeitrag aus MK · Mietvertrag
Mieter, die einen unbefristeten Mietvertrag abschließen, können normalerweise jederzeit von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das Mietverhältnis endet dann nach dem Ablauf des übernächsten Monats. Diese Kündigungsfrist ergibt sich in der Regel aus § 573c Abs. 1 BGB. Die Frage ist, inwieweit der Mietvertrag hierzu eine abweichende Regelung enthalten darf in Form eines beiderseitigen Kündigungsausschlusses.
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22.10.2018 · Fachbeitrag aus MK · Betriebskosten
Mietrechtlich ist umstritten, ob § 556 Abs. 3 BGB auf die verfristete Betriebskostenabrechnung des Vermieters anzuwenden ist, wenn der Mieter keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten schuldet. Der V. Zivilsenat bejaht diese Frage erstmals für den Fall, dass der Wohnungsberechtigte zwar vereinbarungsgemäß die Betriebskosten zu tragen hat, Vorauszahlungen hierauf aber nicht vereinbart sind. Seine Argumentation lässt Rückschlüsse auf die Rechtslage im Wohnraummietrecht zu.
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22.10.2018 · Nachricht aus MK · Öffentlich geförderte Wohnung
Auch ein Mieterhöhungsverlangen für eine öffentlich geförderte Wohnung beurteilt sich nach §§ 558 ff. BGB. Wird darin auf vergleichbare Wohnungen Bezug genommen (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB), reicht es nicht aus, nur auf preisgebundene Wohnungen zu verweisen. Es sind auch Vergleichsmieten für Wohnungen des preisfreien Wohnungsmarkts einzubeziehen.
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22.10.2018 · Nachricht aus MK · WEG
Ist in einem WEG-Verfahren ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten „der übrigen Eigentümer der WEG“ ergangen, sind allein diese Gläubiger der titulierten Forderung. Daher kann die WEG aufgrund eines auf die „übrigen Eigentümer der WEG“ lautenden Titels keine Zwangsvollstreckung beginnen (OLG München 28.6.18, 34 WX 138/18, Abruf-Nr. 204838 ).
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