· Fachbeitrag · Adventsschmuck
Lichterkette am Balkongeländer gehört zum Mietgebrauch
| Das Anbringen einer Lichterkette im Balkonbereich ist grundsätzlich von dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Das Gericht hat nicht darüber zu befinden, ob die Verwendung der Lichterkette ästhetischen Anforderungen genügt. |
Aufgrund der zwischenzeitlichen Üblichkeit der Verwendung von Leuchtkörpern im Außenbereich in allen gesellschaftlichen Schichten kann der Vermieter auch nicht geltend machen, der seriöse Eindruck seines Hauses werde dadurch beeinträchtigt (AG Eschweiler 1.8.14, 26 C 43/14).
Quelle: ID 43797381