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  • 08.11.2018 · Nachricht · Instandsetzungsanspruch

    Mieter muss für Anspruch die Wohnung nicht selbst nutzen

    | Dem Mieter steht gegen den Vermieter ein Anspruch auf Instandsetzung gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Dass er die Wohnung Familienangehörigen überlassen hat, spielt dabei keine Rolle. Denn der Mangelbeseitigungsanspruch erfordert nicht eine tatsächliche Nutzung der Wohnung durch den Mieter (BGH 22.8.18, VIII ZR 99/17, Abruf-Nr. 204327 ). |