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  • · Fachbeitrag · Kündigung

    Kündigung wegen Zahlungsverzug bei Nebenkostenforderungen

    | Eine auf Verzug mit der Zahlung von Betriebskosten aus einer Nebenkostenabrechnung gestützte Kündigung scheidet grundsätzlich aus, wenn der Mieter sachlich begründete Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung erhebt ( OLG Brandenburg 22.8.12, 3 U 67/11, Abruf-Nr. 123115 ). |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 181 | ID 35874210