· Fachbeitrag · Kündigung
Kündigung wegen Zahlungsverzug bei Nebenkostenforderungen
| Eine auf Verzug mit der Zahlung von Betriebskosten aus einer Nebenkostenabrechnung gestützte Kündigung scheidet grundsätzlich aus, wenn der Mieter sachlich begründete Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung erhebt ( OLG Brandenburg 22.8.12, 3 U 67/11, Abruf-Nr. 123115 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 181 | ID 35874210