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  • · Fachbeitrag · Mangel

    Mietminderung bei Sanierungsarbeiten

    | Gibt es bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft, kann eine Mietminderung ausgeschlossen sein ( LG Berlin 26.9.13, 67 S 251/13, Abruf-Nr. 140809 ). |

     

    Fehlt es an solchen Anhaltspunkten, kann der Mieter die Miete kürzen, wenn im Nachbargebäude Entkernungsarbeiten stattfinden, die zu einer das übliche Maß deutlich übersteigenden Lärm- und Schmutzemission führen.

     

    PRAXISHINWEIS | Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten können sein:

     

    • Lage in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet,
    • baufälliges Gebäude, erneuerungsbedürftige Fassaden,
    • nahe gelegene Baulücke
     

    Weiterführender Hinweis

    • Zur Mangeleigenschaft von ortsüblichem Verkehrslärm, BGH MK 13, 75

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 55 | ID 42579281