· Fachbeitrag · Mangel
Mietminderung bei Sanierungsarbeiten
| Gibt es bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft, kann eine Mietminderung ausgeschlossen sein ( LG Berlin 26.9.13, 67 S 251/13, Abruf-Nr. 140809 ). |
Fehlt es an solchen Anhaltspunkten, kann der Mieter die Miete kürzen, wenn im Nachbargebäude Entkernungsarbeiten stattfinden, die zu einer das übliche Maß deutlich übersteigenden Lärm- und Schmutzemission führen.
PRAXISHINWEIS | Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten können sein:
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Weiterführender Hinweis
- Zur Mangeleigenschaft von ortsüblichem Verkehrslärm, BGH MK 13, 75
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 55 | ID 42579281