· Nachricht · Wohnraummiete
Unordnung ist kein Kündigungsgrund
| Gerümpel in einer Mietwohnung stellt nur einen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar, wenn die Mietsache hierdurch geschädigt, eine besondere Gefährdungslage hervorgerufen oder der Hausfrieden gestört wird (AG Gießen 29.1.21, 39 C 114/20, Abruf-Nr. 222579 ). |
Der Mieter darf die Räume grundsätzlich nach Belieben gestalten und nutzen. Der vertragsgemäße Gebrauch endet aber, wenn die Mietsache erheblich gefährdet wird. Das kann der Fall sein, wenn der Mieter die Wohnung so vollstellt, dass diese nicht mehr ausreichend belüftet wird und sich hierdurch Schimmel bildet. Dann kommt die vorzeitige Vertragsbeendigung in Betracht.
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 116 | ID 47398027